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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 1.0 — Stand: 24.06.2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „Lichio“ zwischen Thees Hengstermann (Geschäftsbezeichnung „Lichio“), Otto-Lilienthal-Str. 11A, 26316 Varel (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden. Lichio ist eine Verwaltungssoftware für Einrichtungen der Tagespflege (§ 41 SGB XI) und richtet sich ausschließlich an Unternehmen, nicht an Verbraucher.

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Bereitstellung und Nutzung der webbasierten Software „Lichio“ (nachfolgend „Software“) einschließlich der damit verbundenen Leistungen.
  2. Lichio richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB — insbesondere an Träger und Betreiber von Tagespflege-Einrichtungen (§ 41 SGB XI) — sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend einheitlich „Kunde“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) findet nicht statt. Der Kunde sichert zu, den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu schließen.
  3. Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
  4. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB ist im Internet abrufbar. Der Kunde stimmt ihrer Geltung bei der Registrierung zu. Individuelle Vertragsabreden haben gegenüber diesen AGB Vorrang (§ 305b BGB).
  5. Begriffsbestimmungen: „Einrichtung“ bezeichnet eine vom Kunden betriebene Tagespflege-Einrichtung; „Nutzer“ sind die vom Kunden zur Nutzung der Software berechtigten natürlichen Personen; „Auftragsdaten“ sind die vom Kunden oder in seinem Auftrag in die Software eingestellten oder mit ihr erzeugten personenbezogenen Daten.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung auf Zeit bereit (Software as a Service). Eine Installation oder Überlassung der Programmkopie beim Kunden erfolgt nicht; die Nutzung erfolgt über einen handelsüblichen, aktuellen Webbrowser.
  2. Der Funktionsumfang umfasst je nach gewähltem Tarif insbesondere die Gäste- und Stammdatenverwaltung, die Belegungs- und Anwesenheitsplanung, die Tagesdokumentation, die Personaleinsatz- und Dienstplanung einschließlich Zeiterfassung, die Fahrdienstplanung, die Vorbereitung der Abrechnung (einschließlich der Erzeugung von Dateien für die Pflegekassen-Abrechnung nach § 105 SGB XI) sowie ein optionales Angehörigenportal. Der maßgebliche Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs gemäß der jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht (abrufbar unter lichio.de/pricing).
  3. Soweit die Software Dateien zur Weiterverwendung erzeugt (z. B. Abrechnungs- oder Exportdateien), beschränkt sich die Leistung des Anbieters auf deren Erstellung. Die Übermittlung an Dritte — etwa an Pflegekassen oder Abrechnungsstellen — sowie die Wahl des Abrechnungsweges obliegen dem Kunden.
  4. Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter und stellt Aktualisierungen (Updates) im Rahmen des Vertrags bereit. Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang anzupassen und einzelne Funktionen zu ändern, solange der vertragliche Hauptzweck gewahrt bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Funktionseinschränkungen teilt der Anbieter dem Kunden rechtzeitig mit.
  5. Das optionale Angehörigenportal ermöglicht vom Kunden berechtigten Angehörigen einen lesenden Zugriff auf ausgewählte Tagesinformationen. Der Kunde entscheidet über die Freigabe und bleibt für die dort angezeigten Daten datenschutzrechtlich verantwortlich.
  6. Die konkrete Beschaffenheit der Software bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs und § 6. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder Anpreisungen stellen keine Beschaffenheitsangabe dar.

§ 3 Vertragsschluss, Testphase und Registrierung

  1. Die Darstellung der Tarife im Internet stellt kein bindendes Angebot dar. Mit der Registrierung und der Auswahl eines Tarifs gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Anbieter, spätestens mit der Bereitstellung des Zugangs zur Software, zustande.
  2. Der Anbieter bietet eine kostenlose Testphase von 14 Tagen an, für die keine Zahlungsdaten erforderlich sind. Die Testphase endet automatisch nach Ablauf der 14 Tage. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch ausdrückliche Beauftragung eines kostenpflichtigen Tarifs durch den Kunden zustande.
  3. Der Kunde macht bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben und hält diese während der Vertragslaufzeit aktuell. Zur Nutzung berechtigt ist der Kunde nur, wenn er die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 erfüllt.

§ 4 Nutzungsrechte

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software über das Internet im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene Geschäftszwecke — den Betrieb der eigenen Einrichtungen — zu nutzen.
  2. Nicht gestattet sind die Überlassung der Software an Dritte, die Nutzung für oder zugunsten Dritter (z. B. als entgeltliche Rechenzentrums- oder Verwaltungsleistung für fremde Einrichtungen) sowie jede über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehende Vervielfältigung.
  3. Der Kunde unterlässt es, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder Zugangs- und Sicherungsmechanismen zu umgehen, soweit dies nicht nach zwingendem Recht (insbesondere § 69e UrhG) ausnahmsweise zulässig ist.
  4. Mit Beendigung des Vertrags erlöschen die Nutzungsrechte. § 15 bleibt unberührt.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist für die von ihm in die Software eingestellten Inhalte und Daten sowie für die Rechtmäßigkeit ihrer Verarbeitung verantwortlich. Er stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechtsgrundlagen und Einwilligungen verfügt, und erteilt seine datenschutzrechtlichen Weisungen im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags (§ 12).
  2. Der Kunde schafft die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen (aktueller Webbrowser, geeignete Endgeräte, Internetzugang) auf eigene Kosten.
  3. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und verwaltet die Nutzerkonten sorgfältig. Bei Anhaltspunkten für einen Missbrauch der Zugangsdaten informiert er den Anbieter unverzüglich und ändert betroffene Passwörter.
  4. Der Kunde zeigt Mängel und Störungen der Software unverzüglich in Textform oder über den bereitgestellten Support an (§ 536c BGB) und unterstützt den Anbieter im zumutbaren Umfang bei deren Eingrenzung.
  5. Datensicherung. Der Kunde nutzt die vom Anbieter bereitgestellte Exportfunktion, um sich regelmäßig eigene Sicherungskopien der für ihn wesentlichen Daten zu verschaffen, insbesondere zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (§ 15). Die vom Anbieter im Rahmen des Leistungsumfangs geschuldete Datensicherung (§ 6, § 9) bleibt hiervon unberührt.
  6. Der Kunde nutzt die Software nicht rechtswidrig und unterlässt alles, was die Integrität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Systeme des Anbieters oder anderer Kunden beeinträchtigt (insbesondere das Einbringen von Schadsoftware oder das Überlasten der Systeme).

§ 6 Verfügbarkeit und Wartung

  1. Der Anbieter stellt die Software im Monatsmittel zu 99 % zur Verfügung (vereinbarte Soll-Beschaffenheit). Messpunkt ist der Übergabepunkt des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums an das Internet.
  2. Nicht als Ausfallzeiten gelten und bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht:
    • zuvor angekündigte Wartungsfenster (Abs. 3);
    • Zeiten höherer Gewalt (§ 17);
    • Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters, insbesondere Störungen des Internets sowie der Telekommunikations- oder Vorleisterinfrastruktur;
    • Störungen aus der Sphäre des Kunden (z. B. fehlerhafte Konfiguration, ungeeignete Endgeräte oder unzureichende Internetanbindung).
  3. Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Betriebszeiten von Tagespflege-Einrichtungen durch. Planbare Wartung kündigt der Anbieter in Textform oder in der Anwendung an.
  4. Unterschreitet die Verfügbarkeit die vereinbarte Soll-Beschaffenheit, mindert sich die Vergütung für den betroffenen Zeitraum angemessen. Die Minderung macht der Kunde gegenüber dem Anbieter geltend; das Recht, zu viel gezahlte Vergütung zurückzufordern, bleibt unberührt. Weitergehende Ansprüche richten sich ausschließlich nach § 10.

§ 7 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem vom Kunden bei Vertragsschluss gewählten Tarif gemäß der jeweils gültigen Preisübersicht bzw. der Bestellbestätigung. Maßgeblich für die Höhe ist insbesondere die Anzahl der vom Kunden verwalteten Einrichtungen nach Maßgabe des Tarifs.
  2. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Die Preise verstehen sich als Endpreise. Ein dem Kunden bei Vertragsschluss eingeräumter befristeter Rabatt (z. B. Gründerkonditionen) gilt für den jeweils zugesagten Zeitraum.
  3. Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Abrechnung und Einzug erfolgen über einen vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleister; der Kunde hält hierfür ein gültiges Zahlungsmittel vor und sorgt für dessen Deckung.
  4. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Der Anbieter ist berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, gesetzten Frist den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren; die Pflicht zur Zahlung der Vergütung sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 14) bleiben unberührt.
  5. Aufrechnung. Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.
  6. Zurückbehaltung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist; insoweit bleibt das Zurückbehaltungsrecht unberührt. § 320 BGB bleibt unberührt.

§ 8 Preisanpassung

  1. Der Anbieter kann die Vergütung mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Eine Anpassung teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform unter Angabe der bisherigen und der künftigen Vergütung mit.
  2. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen (Sonderkündigungsrecht). Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
  3. Nimmt der Kunde die Leistung nach Wirksamwerden der Anpassung weiter in Anspruch und kündigt er nicht fristgerecht, gilt die angepasste Vergütung als vereinbart.
  4. Ein bei Vertragsschluss zugesagter befristeter Rabatt bleibt für seine vereinbarte Laufzeit von allgemeinen Preisanpassungen unberührt; nach dessen Ablauf gilt die reguläre Vergütung des gewählten Tarifs.

§ 9 Mängelansprüche

  1. Auf die Überlassung der Software zur Nutzung auf Zeit findet Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) Anwendung. Die geschuldete Beschaffenheit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs und § 6.
  2. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an (§ 5 Abs. 4, § 536c BGB). Unterlässt er die Anzeige, gelten die Rechtsfolgen des § 536c Abs. 2 BGB.
  3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die Haftung nach § 10 bleibt hiervon unberührt.
  4. Die Geltendmachung der Minderung richtet sich nach dem Verfahren in § 6 Abs. 4. Ein selbständiges Recht, die Vergütung wegen behaupteter Mängel einzubehalten, besteht nur nach Maßgabe von § 7 Abs. 6.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit sowie bei Mängeln, die auf einer vertragswidrigen Nutzung oder auf Eingriffen des Kunden oder Dritter in die Software beruhen.

§ 10 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Der Anbieter haftet ferner unbeschränkt nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
  3. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter — außer in den Fällen der Absätze 1 und 2 — der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  4. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
  5. Datenverlust. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter — vorbehaltlich der Absätze 1 und 2 — bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe desjenigen typischen Wiederherstellungsaufwands, der auch bei einer vom Kunden ordnungsgemäß und regelmäßig vorgenommenen Datensicherung (§ 5 Abs. 5) eingetreten wäre. Die vom Anbieter im Leistungsumfang geschuldete Datensicherung sowie § 254 BGB bleiben unberührt.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 11 Unentgeltliche Leistungen (Testphase, Demo)

  1. Für unentgeltlich bereitgestellte Leistungen — insbesondere die kostenlose Testphase (§ 3) und die öffentlich zugängliche Demo-Umgebung — haftet der Anbieter nur nach Maßgabe von § 10 Abs. 1 und 2. Eine weitergehende Haftung sowie Mängelansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
  2. Die Demo-Umgebung dient ausschließlich der unverbindlichen Erprobung. Sie enthält keine echten personenbezogenen Daten. Der Kunde darf in die Demo-Umgebung keine echten personenbezogenen Daten einstellen, insbesondere keine Gesundheits- oder Sozialdaten. Die Daten der Demo-Umgebung werden regelmäßig zurückgesetzt und ohne Vorankündigung gelöscht.
  3. Der Anbieter kann unentgeltliche Leistungen jederzeit ändern oder einstellen.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Bei der Nutzung der Software verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten — darunter Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO — ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO), der Anbieter Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO).
  2. Die Parteien schließen hierüber vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (nachfolgend „AVV“). Der AVV wird in elektronischem Format geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO), ist in der Anwendung unter „Einstellungen → Auftragsverarbeitung“ abruf- und als PDF herunterladbar und ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags. In datenschutzrechtlichen Fragen geht der AVV diesen AGB vor.
  3. Der AVV regelt insbesondere Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die betroffenen Datenarten, die technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO), die Einbindung von Unterauftragsverarbeitern (Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO), die Unterstützung des Kunden bei Betroffenenrechten, Datenschutz-Folgenabschätzungen und der Meldung von Datenschutzverletzungen sowie die Löschung und Rückgabe nach Vertragsende.
  4. Die Verarbeitung und Speicherung der Auftragsdaten erfolgt ausschließlich innerhalb der Europäischen Union, das Hosting in einer für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zertifizierten Umgebung (Hébergeur de Données de Santé, HDS) in Frankreich. Die Liste der Unterauftragsverarbeiter sowie weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem AVV und der Datenschutzerklärung.

§ 13 Vertraulichkeit und Berufsgeheimnisse

  1. Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für Vertragszwecke. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
  2. Dem Anbieter ist bewusst, dass Beschäftigte und Leitungskräfte des Kunden einer Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegen können. Der Anbieter wird als an der Tätigkeit des Kunden mitwirkende Person im Sinne des § 203 Abs. 3 StGB tätig. Der Anbieter verpflichtet die bei ihm zur Verarbeitung befugten Personen sowie die von ihm eingesetzten Unterauftragsverarbeiter zur Geheimhaltung (§ 203 Abs. 4 StGB) und beschränkt den Zugriff auf das für die Leistungserbringung Erforderliche. Die Einzelheiten regelt der AVV.

§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag über die entgeltliche Nutzung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er beginnt mit der Beauftragung eines kostenpflichtigen Tarifs, frühestens mit Ablauf der kostenlosen Testphase. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht.
  2. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ordentlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen; bei monatlicher Abrechnung endet der Vertrag damit zum Ende des laufenden Monats. Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen.
  3. Die Kündigung kann in Textform oder über die in der Anwendung bereitgestellte Kündigungsfunktion erklärt werden.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung und Fristsetzung oder bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vor.
  5. Die Folgen der Vertragsbeendigung richten sich nach § 15.

§ 15 Datenexport und Löschung bei Vertragsende

  1. Der Kunde kann seine Auftragsdaten während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format exportieren. Dies dient auch der Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Kunden — etwa hinsichtlich der Pflegedokumentation und der Abrechnungsunterlagen.
  2. Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Auftragsdaten für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Abruf und Export bereit (Karenzfrist), soweit nicht zwingende Gründe entgegenstehen. Der Kunde wird hierdurch in die Lage versetzt, seine Daten vor der Löschung vollständig zu sichern.
  3. Nach Ablauf der Karenzfrist werden die Auftragsdaten nach Wahl des Kunden zurückgegeben oder gelöscht; vorhandene Kopien einschließlich Sicherungskopien werden im üblichen Sicherungsrhythmus unwiderruflich gelöscht (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO). Auf Verlangen weist der Anbieter die Löschung in Textform nach.
  4. Soweit den Anbieter eigene gesetzliche Aufbewahrungspflichten treffen (z. B. für eigene Rechnungs- und Buchungsbelege nach § 147 AO, § 257 HGB), sind die hierfür erforderlichen Daten von der Löschung ausgenommen und werden unter fortbestehender Vertraulichkeit und Zweckbindung nur zu diesem Zweck aufbewahrt.
  5. Die Einzelheiten der Löschung und Rückgabe regelt ergänzend der AVV.

§ 16 Änderungen dieser AGB

  1. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund — insbesondere wegen Änderungen der Rechtslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, geänderter technischer Rahmenbedingungen oder zur Behebung von Regelungslücken — erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Nicht erfasst sind Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten und des vereinbarten Entgelts; diese bedürfen einer gesonderten Vereinbarung (für Preisänderungen gilt § 8).
  2. Die geänderten Bedingungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folge sowie auf das Widerspruchs- und das Kündigungsrecht weist der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hin.
  3. Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Beiden Parteien steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum geplanten Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.

§ 17 Höhere Gewalt

  1. Wird eine Partei durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert, ist sie für die Dauer und den Umfang der Behinderung von der betroffenen Leistungspflicht befreit. Höhere Gewalt sind unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs der Partei liegende Ereignisse, etwa Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, Krieg, Terror, Arbeitskämpfe, großflächige Strom- oder Internetausfälle, Angriffe auf die IT-Infrastruktur (z. B. DDoS) sowie Ausfälle von Vorleistern, die ihrerseits auf höherer Gewalt beruhen.
  2. Die betroffene Partei unterrichtet die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer. Dauert die Behinderung länger als 30 Tage an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütung für nicht erbrachte Leistungen wird in diesem Fall erstattet.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie alle nach diesem Vertrag vorgesehenen Erklärungen bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Rechtsnachfolger oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen zu übertragen, insbesondere im Zuge einer Änderung der Rechtsform. Der Anbieter teilt dies dem Kunden mindestens sechs Wochen zuvor in Textform mit; widerspricht der Kunde der Übertragung aus wichtigem Grund, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
  4. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
  5. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 ZPO zulässig ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters (Varel). Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

Anbieter

Thees Hengstermann — Geschäftsbezeichnung Lichio
Otto-Lilienthal-Str. 11A
26316 Varel, Deutschland
E-Mail: hallo@lichio.de

Weitere gesetzliche Angaben enthält das Impressum.